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Sonderpädagogische Förderung

Diese Form ist ein besonderer Baustein im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts / der Inklusiven Beschulung

Die Sonderpädagogische Förderung umfasst:
  • pädagogisch-psychologische Diagnostik anhand ausgewählter standardisierter und informeller Testverfahren,
  • individuelle Förderung auf Grundlage eines umfassenden Förderplans
    Differenzierungsangebote sowohl innerhalb der Klassengemeinschaft als auch in Kleingruppen und Einzelförderung
  • Orientierung an jeweiligem Lehrplan (Förderschwerpunkt Lernen/ Geistige Entwicklung)
  • Anwendung von vielfältigen Differenzierungsmaterialien
  • vertiefte Berufsorientierung / Praktisches Lernen
  • ggf. Therapieangebote
  • Gewährleistung besonderer räumlicher Voraussetzungen (Barrierefreiheit / Schallschutz…)
  • Zusammenarbeit mit zahlreichen außerschulischen Stellen (BSF – Sozialpäd. Handeln an Schule, BFZ – Beratungs- und Förder-zentrum, Schulpsychologie, Jugendamt, Jugendhilfeträger, Verein zur Förderung der Inklusion, Schulärztin, Integrationsfachdienst, Agentur für Arbeit)
Mögliche Schulabschlüsse innerhalb der inklusiven Beschulung:
  • Berufsorientierter Abschluss
  • (qualifizierender) Hauptschulabschluss
  • Mittlerer Abschluss (Realschulabschluss – bei entspr. Notenlage Qualifizierung für die Fachoberschule oder die gymnasiale Oberstufe)

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Förderkonzept - Ziel des Unterrichts an der RGS ist es, den Schülern individuelle Zugänge zum Lernen zu eröffnen und sie zu befähigen eigene Lernwege zu beschreiten.