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Inklusion

Auf dem Weg zu einer „Schule für alle“

Durch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die seit 2009 auch in Deutschland Gültigkeit hat, und das Hessische Schulgesetz von 2011 wurde die inklusive Beschulung stärker verankert und zu einer zentralen Aufgabe aller Schulen: kein Kind darf vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden.

Die Richtsberg Gesamtschule war von 1991 bis 1995 am Schulversuch „Gemeinsamer Unterricht (GU) behinderter und nichtbehinderter Schülerinnen und Schüler“ beteiligt und hatte somit eine maßgebliche Vorreiterrolle bei der Entwicklung des GU in der Sek I in Hessen inne. Seitdem ist der GU wesentliches Element der Arbeit an unserer Schule. Von 1997 bis 2009 war die RGS Angebotsschule für den GU in der Sekundarstufe 1 im Raum Marburg.

Somit blicken wir auf nahezu 25 Jahre Erfahrung in der gemeinsamen Unterrichtung von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern zurück.

Unter Inklusion verstehen wir aber nicht nur die sonderpädagogische Förderung von Kindern mit festgestelltem Förderschwerpunkt im Regelunter-richt, sondern die Nutzbarmachung und Wertschätzung von Unterschiedlichkeit im Sinne einer „Pädagogik der Vielfalt“.

Diese geht davon aus, dass menschliche Unterschiede die Regel sind und dass sich deshalb schulisches Lernen an die bunte Vielfalt der Kinder anpassen muss und nicht umgekehrt. Inklusion bedeutet für uns somit das gemeinsame Leben und Lernen aller Kinder in der allgemeinen Schule und nicht nur die Eingliederung behinderter Kinder. Schließlich findet Lernen und Lehren immer in heterogenen Gruppen statt und ist deshalb keine Frage von Behinderung oder Nichtbehinderung, sondern eine ständige Herausforderung im Unterrichtsalltag jeder Schule! Diese Grundhaltung unserer Arbeit wird auch in den Leitgedanken des Schulprogramms deutlich.

Im Schuljahr 2015/16 werden an der RGS 47 Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonder-pädagogische Förderung in 16 inklusiven Klassen unterrichtet. Darunter sind neben Schülerinnen und Schülern mit besonderer Förderung in den Bereichen Lernen, Sprache und Verhalten auch Kinder mit Sinnesschädigungen. Ebenso besuchen einige körperbehinderte Schülerinnen und Schüler unsere Schule.

Gemeinsamer, inklusiver Unterricht im Team gehört zum Alltag unserer Schule. Er hat das Schulleben für alle Beteiligten durch neue Anforderungen und Erfahrungen verändert und bereichert und ist auch ein wichtiger Beitrag zur Humanisierung unserer Gesellschaft. Er ist ein wesentlicher Ort für soziales Lernen. Vor allem hier besteht die Möglichkeit, Toleranz, Respekt und Rücksichtnahme zu entwickeln, aber auch zu lernen, sich abzugrenzen.

Gemeinsamer, inklusiver Unterricht heißt individualisiertes, kompetenzorientiertes Lernen, von dem alle Schülerinnen und Schüler profitieren. Inklusive Klassen werden in der Regel von zwei Lehrkräften geleitet und je nach Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler in einzelnen Fächern doppelbesetzt unterrichtet. Klassen- und Fachlehrerinnen und -lehrer arbeiten hierbei mit den Förderschulkolleginnen und -kollegen zusammen.

Manche Schülerinnen und Schüler erhalten zusätzliche Unterstützung durch Teilhabe-Assistenten.

Bei entsprechendem Bedarf sind auch Therapien für die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf am Vormittag in der Schule möglich (Ergotherapie, Sprachtherapie, Physiotherapie).

Inhalte und Formen des Unterrichts werden auf den Förderbedarf der einzelnen Schüler sowie die jeweilige Klassensituation abgestimmt. Grundlage dafür sind individuelle Förderpläne, in denen Ziele und Inhalte für die verschiedenen Lern- und Entwicklungsbereiche festgehalten werden.

Anspruch auf sonderpädagogische Förderung kann sowohl lernzielgleiche wie auch lernzieldifferente Inhalte umfassen. Dies bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler einerseits so weit wie möglich an den gleichen Zielen und Inhalten der Klasse arbeiten, andererseits aber je nach Lern- und Entwicklungsstand individuelle Aufgabenstellungen und Förderung erhalten. Dafür stehen umfangreiche und anschauliche Differenzierungsmaterialien zur Verfügung, die inzwischen von vielen Kollegen auch im Regelunterricht eingesetzt werden.

Neben gemeinsamen Unterrichtsformen im Klassen- oder Kursverband findet für manche SchülerInnen die besondere Förderung in einzelnen Fächern in Kleingruppen statt. Dies kann auch „Praktisches Lernen“ sein, welches in Zusammenarbeit mit einem Integrationshelfer geplant und durchgeführt wird.

Um den individuellen Lernvoraussetzungen zu begegnen, bietet die RGS zudem verschiedene Förderangebote (siehe Förderkonzept).

Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern (Schulpsycho-logischer Dienst, BFZ – Beratungs- und Förderzentrum, BSF- Sozialpädagogen, Verein zur Förderung der Inklusion Behinderter (fib), Jugendamt, Schule am Ortenberg, Gesundheitsamt, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Integrationsfachdienst bei Arbeit und Bildung, Arbeitsamt) und natürlich mit den Erziehungsberechtigten ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Hierbei kommen vor allem auch vielfältige Maßnahmen zur Prävention zum Tragen.